Teilnahmebedingungen
Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele und Preisausschreiben, die von neverdone (im Folgenden auch „neverdone“, „wir“, „der Veranstalter“), Birkerstraße 11, 80636 München veranstaltet werden. Bedingungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel/Preisausschreiben – z.B. auf der Gewinnspielseite – angegeben werden (“Zusatzbedingungen”), gehen diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.
1. TEILNAHME und GEWINN
Die Art und Weise der Teilnahme an dem Gewinnspiel/Preisausschreiben sowie der/die Gewinn(e) werden in den Zusatzbedingungen zum jeweiligen Gewinnspiel /Preisausschreiben angegeben.
2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
a) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der EU. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von neverdone und Kooperationspartner, sowie deren direkte Angehörige. b) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel/Preisausschreiben ist ausschließlich in dem dort genau beschriebenen Zeitraum möglich. c) Die Teilnahme ist selbstverständlich vollkommen kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus. d) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel/Preisausschreiben ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der jeweils innerhalb des Gewinnspiels/Preisausschreibens näher beschriebenen Bedingungen. Nur solche Teilnahmen können innerhalb des Gewinnspiels/Preisausschreibens berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden. e) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel/Preisausschreiben erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
3. DURCHFÜHRUNG; GEWINNER-ERMITTLUNG UND GEWINNEINLÖSUNG
Der innerhalb des konkreten Gewinnspiels/Preisausschreibens näher beschriebene Gewinn wird unter allen gültigen Teilnahmen verlost oder durch eine Jury von neverdone bestimmt. Der Gewinner wird nach Ende des Gewinnspiels/Preisausschreibens per E-Mail oder durch eine persönliche Nachricht auf der zutreffenden Social Media Plattform benachrichtigt. Sofern der Gewinner nicht erreichbar ist und er sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Im Falle einer nicht zustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist neverdone nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar, noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält neverdone sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
4. AUSSCHLUSS DER TEILNAHME
a) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel/Preisausschreiben auszuschließen. b) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden, oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben, sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.
5. VORZEITIGE BEENDIGUNG BZW. ABBRUCH DES GEWINNSPIELS/PREISAUSSCHREIBENS
Wir behalten uns vor, das Gewinnspiel/Preisausschreiben jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen neverdone zu.
6. SOZIALE MEDIEN
Sofern ein Gewinnspiel/Preisausschreiben auf Social Media-Plattformen (insbesondere Facebook, Twitter, Spotify, Instagram, Youtube) durchgeführt oder bekanntgemacht wird, nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass das Gewinnspiel/Preisausschreiben in keiner Verbindung zu der betreffenden Social Media-Plattform steht und in keiner Weise von dieser gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Ferner erklärt der Teilnehmer, diese Social Media-Plattformen wegen des Gewinnspiels/Preisausschreibens nicht in Anspruch zu nehmen und insoweit von jeder Haftung freizustellen.
7. DATENSCHUTZ
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels/Preisausschreibens genutzt (Art. 6 I 1b) DSGVO). Neverdone ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die Daten des Gewinners an Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Durchführung, z.B. die Auslieferung des Gewinns, zu ermöglichen. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzbestimmungen auf https://neverdone.de/datenschutz/
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufsrechts (CISG). c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.